Beschreibung
Im Focus der Arbeit steht der Insolvenzplan, welcher mit Inkrafttreten der neuen Insolvenzordnung am 1. Januar 2000 eingeführt worden ist. Sein gestaltender Teil beinhaltet die jeweiligen Regelungen, welche der Bereinigung der Insolvenz dienen. Der Vollzug der darin enthaltenen Rechtsänderungen ist letztendlich mit der Frage verknüpft, welche Rechtsnatur der Insolvenzplan aufweist und in welcher Weise die Betroffenen an ihm zu beteiligen sind. Aufgrund der Zunahme grenzüberschreitender Sachverhalte ist seine dogmatische Einordnung im nationalen Recht auch für eine anschließende kollisionsrechtliche Betrachtung im internationalen Kontext von praktischem Interesse. Sofern der Anwendungsbereich der Europäischen Insolvenzverordnung eröffnet ist, richtet sich die Durchführung des Insolvenzplanverfahrens grundsätzlich nach ihren Vorschriften. Es gilt zu entscheiden, in welchem Umfang die Harmonisierungsmaß-nahme den Verweis auf das Insolvenzstatut ausspricht. Dabei ist zwischen den einzelnen Bestandteilen und Wirkungen des Insolvenzplans zu differenzieren. Keine ausdrückliche Regelung ist der Europäischen Insolvenzverordnung bezüglich der einzelnen Regelungen des gestaltenden Teils zu entnehmen. Die Arbeit befasst sich insoweit ausführlich mit der Frage, ob der beispielsweise darin enthaltene Erlass oder die Umwandlung von Gläubigerforderungen in Geschäftsanteile den allgemeinen Kollisionsnormen zu entnehmen ist, oder aber als insolvenzspezifische Tatbestände im Sinne der Verordnung zu qualifizieren sind. Bei der Analyse der kollisionsrechtlichen Einordnung erfolgt eine vergleichende Betrachtung des Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut sowie des Prozessvergleichs.