Beschreibung
Die Globalisierung führt dazu, dass sich das Betätigungsfeld von Stiftungen immer häufiger auf die internationale Ebene verlagert. Anlässlich dieser Entwicklung arbeitet der Autor die Rahmenbedingungen heraus, die das Internationale Privatrecht für grenzüberschreitende Tätigkeiten rechtsfähiger Stiftungen vorgibt. Eine zentrale Rolle räumt er dabei der Ermittlung der Kollisionsnorm ein, nach der sich das auf eine Stiftung anwendbare Recht, das sogenannte Stiftungsstatut, bestimmt. In diesem Zusammenhang erfolgt eine intensive Erörterung europarechtlicher Vorgaben sowie der Rechtslage aus Sicht des autonomen deutschen Kollisionsrechts. Eine eingehende Untersuchung zur Reichweite des Stiftungsstatuts bildet einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit. Hierfür werden die einzelnen Elemente, aus denen sich das Stiftungsrecht zusammensetzt, kollisionsrechtlich qualifiziert und dadurch dem Stiftungsstatut bzw. sonstigen Statuten zugeordnet. Auf diese Weise schafft der Autor ein umfassendes Bild der kollisionsrechtlichen Behandlung praxisrelevanter Einzelfragen, wie etwa der grenzüberschreitenden Errichtung einer Stiftung von Todes wegen. Da im deutschen Recht die meisten Stiftungen einer staatlichen Stiftungsaufsicht unterstehen, wird zudem untersucht, inwieweit die deutsche Stiftungsaufsicht im Einzelfall auch ausländische Stiftungen erfasst. Dabei erfolgt eine eingehende Auseinandersetzung mit den Grundsätzen des Internationalen Verwaltungsrechts. Schließlich widmet sich der Autor auch den Voraussetzungen, unter denen deutsche Stiftungen ihren Rechts- bzw. Hauptverwaltungssitz im Ausland haben können.