Beschreibung
Die Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit dem MoMiG, als Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf das Vordringen der britischen Limited eröffnete auch die Möglichkeit, eine Kommanditgesellschaft in Form der UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG zu betreiben. Nicht nur in der Praxis seitens der Notare, sondern auch in der gesellschaftsrechtlichen Literatur bestehen seither Zweifel darüber, wie mit dieser Gesellschaftsform umzugehen ist. Vor allem das Reizthema hinsichtlich des systematischen Leerlaufens des Thesaurierungsmodells der Komplementär-UG, welche praktisch nie am Gewinn der Kommanditgesellschaft beteiligt wird, aber dennoch Unternehmensbetreiber und einzige persönlich haftende Gesellschafterin ist, heizt die Diskussion immer wieder an. Die Dissertation greift diese aktuellen Zweifel auf und untersucht in diesem Zusammenhang zunächst, wie das Gläubigerschutzsystem in der UG & Co. KG in seiner Gesamtheit strukturiert ist. Neben der Beleuchtung des bestehenden Konzeptes im Rahmen eines Vier-Säulensystems, wird zugleich eine wissenschaftliche Kontrolle der vielfach umstrittenen Bewertungen durchgeführt. Dabei geht die Untersuchung im Detail auf die Problematik der gesellschaftsvertraglichen Ausschaltung des Modells der Gewinnthesaurierung der Komplementär-UG mittels eines Ausschlusses vom Unternehmensgewinn ein. Neben der detaillierten Kritik an bislang aufgeworfenen Lösungsansätzen wird zugleich ein neues Konzept de lege lata und de lege ferenda vorgeschlagen, die Friktion zwischen Haftungsübernahme und vertraglichen Gewinnausschluss zu lösen.