Beschreibung
Erfahrungssätze, als allgemeine Regeln der Lebenserfahrung oder einer besonderen Fach-/Sachkunde, dienen dem richterlichen Entscheidungsprozess als Hilfsmittel der Auslegung und der Sachverhaltsfeststellung. Da Erfahrungssätze kein juristisches Konstrukt bilden, wirft dies für ihre Verwendung zahlreiche Fragen auf. Ziel der Arbeit war es, Verwendungsregeln für Erfahrungssätze im richterlichen Entscheidungsprozess – auch unter Berücksichtigung der Risiken eines unsachgemäßen Umgangs – aufzustellen. An eine allgemeine Darstellung ihres Wesens und ihrer Aufstellung schließt die methodische Einordnung in den Rechtsanwendungsprozess an. Als Zwitter zwischen Tatsachen und Rechtsnormen erfolgt so die grundlegende Zuordnung zur Tat- bzw. Rechtsfrage. Auch der Einfluss der zivilprozessualen Regeln und Grundsätze des europäischen Vorabentscheidungsverfahren auf die Anwendung von Erfahrungssätzen durch den Richter wird umfassend behandelt. Die gewonnenen Erkenntnisse werden durch eine Analyse des Umgangs mit Erfahrungssätzen in der Rechtsprechung zum Marken- und Lauterkeitsrecht bei der Ermittlung wahrnehmungsbezogener Tatsachen belegt. Sich in diesen Bereichen ergebenden Besonderheiten, wie die strittige Frage der Ermittlung der Verkehrsauffassung und das mögliche Eilverfahren werden berücksichtigt. Die hierbei gewonnenen Ergebnisse werden abschließend als thesenhaft als Verwendungsregeln zusammengefasst.