Beschreibung
Die vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen Eisenbahnunternehmen und Fahrgast sind bislang kaum untersucht worden und wegen der geringen Bedeutung des Einzelfalles nur selten Gegenstand von Gerichtsverfahren. Dabei stellt die alltägliche Personenbeförderung mit der Eisenbahn einen erheblichen Wirtschaftsfaktor dar. Die vorliegende Arbeit beleuchtet den nationalen und internationalen Eisenbahnpersonenbeförderungsvertrag und die Fahrgastrechte systematisch in anschaulicher Breite. Im Vordergrund stehen hier insbesondere die vertraglichen Verpflichtungen und die Haftung der Beförderer im Fall von Schlechtleistung, Zugausfall und Verspätung sowie die Wirksamkeit der vertraglichen und gesetzlichen Haftungsausschlüsse. Der Verfasser setzt sich detailreich und tiefgehend mit den Rechtsproblemen auseinander, die bei der alltäglichen Personenbeförderung mit der Eisenbahn auftreten. Diese werden zum einen dogmatisch streng nach zivilrechtlichen Vorschriften begutachtet. Zum anderen werden sie vor dem Hintergrund der speziellen Rechtsverordnungen und Beförderungsbedingungen praktisch gelöst. Beispielsweise werden die Informationspflichten der Beförderer vor Abschluss (Beratungspflicht über kostengünstigste und schnellste Verbindung?) und während der Ausführung des Beförderungsvertrages (Informationen über Verspätungen etc.) konkretisiert. Verschiedene Varianten des Vertragsschlusses (Internet, SMS etc.) wie auch die facettenreiche Problematik des „Schwarzfahrens“ (Minderjährige, Fahrkarte verloren, Schalter überfüllt, Automaten defekt, vorherige Informationspflichtverletzung etc.) oder die Frage nach dem Recht an dem „eigenen“ Sitzplatz werden – auch im Hinblick auf den zwischenstaatlichen Verkehr – erläutert. Zum Schluss der Arbeit, nachdem der Verfasser die aktuelle Diskussion und die Standpunkte der Verbraucherschutzverbände und Fahrgastvertretungen sowie der Beförderer in angemessener Tiefe vorgestellt hat, setzt er sich mit den Gesetzgebungsinitiativen zur gesetzlichen Regelung der Fahrgastrechte auseinander. Schließlich mündet die Arbeit als Synthese in einem ausformulierten und begründeten Gesetzesvorschlag, welcher die politische Diskussion auf nationaler und europäischer Ebene berücksichtigt. Die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht e.V. prämierte diese Dissertation und verlieh dem Autor den DGfR-Förderpreis 2006.