Beschreibung
Erfüllungsortvereinbarungen sind aus der heutigen Praxis der Vertragsgestaltung nicht mehr hinwegzudenken. Dies gilt nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch und vor allem für den zusehends an Bedeutung gewinnenden grenzüberschreitenden Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen. Neben materiellrechtlichen Aspekten fixiert die Vereinbarung über den Erfüllungsort unter Umständen gänzlich unbemerkt zugleich die prozessualen Rahmenbedingungen für einen etwaigen späteren Rechtsstreit. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den zuständigkeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die Erfüllungsortvereinbarungen im Rahmen des Europäischen Zivilverfahrensrechts bieten. Vor dem Hintergrund des Art. 5 Nr. 1 der Europäischen Zuständigkeits- und Vollstreckungsverordnung Nr. 44/2001 wird untersucht, inwiefern ein vertraglich vereinbarter Erfüllungsort ein Forum begründen kann. Der Autor behandelt das problemträchtige Konkurrenzverhältnis von Erfüllungsort- und Gerichtsstandsvereinbarungen und zeigt auf, dass eine Erfüllungsortvereinbarung – sofern sie für die gerichtliche Zuständigkeit überhaupt relevant wird – nicht in jedem Fall einen Gerichtsstand zu eröffnen vermag. Vereinbarungen über den Erfüllungsort müssen vielmehr bereits auf autonomer europäischer Ebene einer näher zu bestimmenden Beachtlichkeitskontrolle unterzogen werden, um einer Umgehung der Formvorschriften für Gerichtsstandsvereinbarungen effektiv entgegenwirken zu können.