Beschreibung
Seit dem In-Kraft-Treten der europäischen Fusionskontrollverordnung im Jahre 1990 ist Art. 22 der Verordnung, die sog. holländische Klausel, fester Bestandteil eines Systems zur Verweisung von Zuständigkeiten im Rahmen der Fusionskontrolle. Sowohl Art. 22 FKVO als auch das Verweisungssystem als Ganzes wurden durch die Novellierung von 2004 noch einmal erheblich modifiziert. Obwohl eine Verweisung nach Art. 22 FKVO einen großen Einfluss auf die Zusammenschlusspraxis haben kann, werden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer solchen Zuständigkeitsverschiebung im Schrifttum und in der kartellbehördlichen Praxis noch immer unterschiedlich interpretiert. Dies führt bisweilen zu erheblicher Rechtsunsicherheit unter potentiellen Zusammenschlussparteien, da ihnen mitunter die Aufstellung konkreter Transaktionszeitpläne unmöglich wird. Die Dissertation beleuchtet die in der Praxis relevanten Problemfelder der Antrags- und Anschlussberechtigung, die Fristen des Verweisungsverfahrens und die Prüfungs- und Entscheidungskompetenzen der Europäischen Kommission im Anschluss an eine solche Verweisung. Die Arbeit stellt sich hierbei der Aufgabe, die Ansprüche der Praxis an eine schnelle und effiziente Fusionskontrolle mit dem Verlangen der wettbewerbsrechtlichen Kontrollinstanzen an eine eingehende Überprüfung von Zusammenschlussvorhaben in Einklang zu bringen. Dabei werden sowohl grundrechtliche Untersuchungen als auch methodische und ökonomische Überlegungen vorgenommen, um die aufgeworfenen Fragen einer rechtlich stringenten und praxisgerechten Lösung zuzuführen.