Beschreibung
Trotz der erheblichen – hauptsächlich auf die Freigabeverfahren konzentrierten – Änderungen durch das UMAG 2005 und das ARUG 2009 ist das Beschlussmängelrecht nach wie vor reformbedürftig. Vor diesem Hintergrund behandelt die vorliegende Arbeit die Grundlagen des Beschlussmängelrechts und befasst sich ausführlich mit den Tatbestandsvoraussetzungen der geltenden Freigabeverfahren, mit denen die Praxis nunmehr zwar weitgehend leben kann, die jedoch in ihrer dogmatischen Ausgestaltung zu Widersprüchen und bei ihrer Anwendung im Einzelfall zu Unbilligkeiten führen können. Im Anschluss daran werden die bisherigen Reformvorschläge analysiert und kritisch gewürdigt. Schließlich wird unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse ein eigener Vorschlag für eine grundlegende Reform des Beschlussmängelrechts unterbreitet. Zentrales Anliegen des Reformvorschlags ist die Schaffung eines modernen, in sich stimmigen Konzepts, das den Bedürfnissen sowohl der Aktionäre als auch der Gesellschaften gerecht wird.