Beschreibung
Am 6.3.2002 ist die EG-Verordnung Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster in Kraft getreten. Damit existiert neben den nationalen Geschmacksmusterschutzsystemen der EG-Mitgliedsstaaten ein einheitliches System zur Erlangung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters, dem einheitlicher Schutz mit einheitlicher Wirkung für die gesamte Gemeinschaft verliehen wird. Die Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung stellt zwei Arten des Musterschutzes zur Verfügung: das eingetragene und das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Der Wert dieser Muster hängt in der Praxis maßgeblich davon ab, inwieweit der Rechtsinhaber seine hieraus resultierenden Rechte durchsetzen kann. Die Arbeit behandelt einen bedeutenden Teil der Durchsetzungsinstrumentarien, nämlich das zivilrechtliche Verletzungsverfahren und die Verfahren zur Nichtigerklärung konkurrierender Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Dabei erfolgt die Darstellung aus der Perspektive des Inhabers eines eingetragenen oder nicht eingetragenen Musters. Ihr Schwerpunkt liegt auf den maßgeblichen Rechtsvorschriften der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung. Daneben werden die EG-Richtlinie Nr. 48/2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und wesentliche gemeinschaftsgeschmacksmusterrechtliche Probleme des deutschen Rechts vertieft analysiert. Im Einzelnen werden zunächst die Grundlagen des Gemeinschaftsgeschmacksmusters und seiner Durchsetzung erläutert. Die weiteren Ausführungen befassen sich mit den Details der Rechtsdurchsetzung im Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren: Es werden jeweils das materielle Recht, das Verfahrensrecht sowie das Zusammenspiel verschiedener Rechte und Verfahren dargestellt. Abschließend stellt der Verfasser Überlegungen an, wie die Durchsetzung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters im Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren verbessert werden kann.