Beschreibung
Der gewöhnliche Aufenthalt ist heute das bevorzugte Anknüpfungskriterium im Internationalen Familien- und Erbrecht der EU. Ursprünglich war mit der Verwendung des gewöhnlichen Aufenthaltsbegriffs die Vorstellung verbunden, dass dieser sich als rein tatsächlicher Umstand leicht feststellen lasse und der Begriff keine Definition erfordere. Die vielfache Verwendung des Anknüpfungskriteriums in unterschiedlichen Regelungsbereichen hat jedoch in der Praxis zu Problemen geführt. Noch nicht geklärt ist, wie das Anknüpfungskriterium auszulegen ist und ob der Begriff in allen Rechtsakten gleich zu verstehen ist oder vielmehr ein differenzierendes Begriffsverständnis zugrunde zu legen ist. Mit dieser Fragestellung beschäftigt sich die Arbeit. Hierzu wird der Begriff in den Verordnungen des europäischen Internationalen Familien- und Erbrechts analysiert. Schließlich werden die allgemeinen Begriffsgrundsätze und Differenzierungskriterien herausgearbeitet sowie der Versuch einer Systematisierung dieser Kriterien unternommen.