Beschreibung
Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft vom 4.2.2010 ist am 1.5.2013 in Kraft getreten. Es erschafft weltweit zum ersten Mal vereinheitlichtes Sachrecht für das Rechtsgebiet des Ehegüterrechts durch ein völkerrechtliches Abkommen. Die Verfasserin untersucht die Reichweite und Tauglichkeit einer derartigen staatsvertraglichen, bilateralen Regelung. Das deutsch-französische Abkommen dient der Rechtsvereinheitlichung. Die Rechtsvereinheitlichung auf europäischer Ebene ist bisher überwiegend durch Schaffung von einheitlichem Kollisionsrecht vorangetrieben worden. Das deutsch-französische Abkommen erschafft jedoch vereinheitlichtes Sachrecht. Daher untersucht die vorliegende Arbeit inwiefern die bilaterale Rechtsvereinheitlichung durch vereinheitlichtes Sachrecht zu Anpassungsproblemen in Form von Überlagerungen oder Regelungslücken in den nationalen Rechtsordnungen führen kann. Diese Problematik wird nach einem einführenden Überblick anhand von mehreren konkreten Beispielen für das deutsch-französische Abkommen im deutschen Recht untersucht. Dabei wird ein Vorschlag zu der Frage erarbeitet, auf welche Weise entstandene Regelunglücken ausgefüllt werden sollten. In diesem Rahmen wird maßgeblich auf Art. 7 Abs. 2 CISG zurückgegriffen.