Beschreibung
Der Begriff der „Transparenz“ hat sich in den letzten Jahren zu einem Modewort entwickelt. Auch im juristischen Bereich wird der Begriff in Verbindung mit verschiedenen Normen verwendet. Auffallend ist dabei, dass der Begriff der „Transparenz“ meist nur in Bezug zu einer einzelnen Norm gesetzt und zudem in einer schlagwortartigen Weise verwendet wird. Dadurch bleibt unklar, was genau unter „Transparenz“ zu verstehen sein soll und ob diese Normen in einem transparenzbezogenen Zusammenhang stehen. An diese Situation anknüpfend stellt sich die für diese Untersuchung zentrale Frage nach dem Bestehen eines allgemeinen Transparenzgebotes, seiner etwaigen Grundlage und seiner Reichweite. In dieser Arbeit werden daher verschiedene transparenzbezogene Normen aus dem europäischen und dem deutschen Recht untersucht und ihr jeweiliger Transparenzgehalt herausgearbeitet. Die Untersuchung wurde thematisch auf das Gebiet des Wettbewerbsrechts fokussiert, da in diesem Bereich die „Transparenz“ eine immense Bedeutung besitzt. Die gefundenen Ergebnisse werden dann anhand der Begebenheiten des Internets einer praktischen Anwendung unterzogen.