Beschreibung
Die Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen ist ein überaus praxisrelevantes Instrument. Und sie ist wieder Gegenstand der gesellschaftsrechtlichen Diskussion. Anlass ist zum einen das Grundsatzurteil des BGH vom 24.01.2012 – II ZR 109/11. Darin distanziert sich der BGH von der lange vorherrschenden sog. Bedingungslösung und nimmt stattdessen die Gesellschafter in die Haftungsverantwortung für die Abfindung an den ausgeschiedenen Gesellschafter. Doch ist der gordische Knoten damit durchhauen? Es stellen sich zahlreiche Folgefragen, insbesondere zur dogmatischen Grundlage der persönlichen Ausfallhaftung und dem Kreis der haftenden Gesellschafter. Zum anderen hat die Regierungsbegründung zum MoMiG in Bezug auf die Neufassung des § 5 Abs. 3 S. 2 GmbHG für zusätzliche Unruhe gesorgt. Sie verlangt, dass sich auch nach der Einziehung die Summe der Nennbeträge mit dem Stammkapital decken muss (sog. Konvergenzgebot). Es ist nach wie vor ungeklärt, wie mit dieser Gesetzesänderung umzugehen ist. Die Untersuchung der Dissertation fokussiert sich auf diese beiden Fragestellungen. Sie stellt sich vor dem Hintergrund dieser neuen Entwicklung die Aufgabe, die Einziehung umfassend anhand der aktuellen Rechtsprechung und Literatur aufzuarbeiten, und versucht, die zahlreichen Einzelprobleme einer praxisgerechten Lösung zuzuführen. Die Darstellung der Untersuchung gliedert sich in die Anforderungen an die Einziehungsklausel, das Einziehungsverfahren und die Rechtswirkungen der Einziehung.