Andreas Kiontke: Die Bindung des Verletzungsgerichts an die Markeneintragung

34,80 

Schriften zum deutschen, europäischen und internationalen Recht des Geistigen Eigentums und des Wettbewerbs, Bd. 19

Nicht vorrätig

Beschreibung

Mit dem Grundsatz der Bindung des Verletzungsgerichts an die Markeneintragung wird ausgedrückt, dass grundsätzlich allein das Deutsche Patent- und Markenamt über die Eintragungsfähigkeit einer Marke entscheiden darf. Die ordentlichen Gerichte (einschließlich des Bundesgerichtshofes) sind im Verletzungsverfahren an diese Entscheidungen vor allem zur Markenfähigkeit i.S.v. § 3 MarkenG und zum (Nicht-)Vorliegen anfänglicher, absoluter Schutzhindernisse i.S.v. § 8 MarkenG gebunden. Infolgedessen ist dem Beklagten im Verletzungsverfahren der Einwand abgeschnitten, dass die klägerische Marke – insbesondere wegen eines bestehenden Freihaltebedürfnisses (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) oder wegen mangelnder Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) – nicht hätte eingetragen werden dürfen. Dieser eherne Grundgedanke des deutschen Markenrechts wird in Rechtsprechung und Literatur kaum in Frage gestellt. Im Gegenteil: er wird geradezu als selbstverständlich vorausgesetzt, und dies, obwohl er weder im Markengesetz noch in dessen Vorläufergesetzen eine ausdrückliche Grundlage findet. Die Arbeit untersucht vornehmlich, wie die Verletzungsgerichte diese Eintragungsbindung in der Praxis handhaben: Gehen sie mit dieser Vorgabe konsequent um, oder umgehen sie bei ihren Entscheidungen den Bindungsgrundsatz? Insbesondere wird untersucht, ob die Verletzungsgerichte im Rahmen der ihnen unstreitig zugewiesenen normativen Beurteilung der markenmäßigen Benutzung und der Verwechslungsgefahr den geprüften Marken nicht in anderem Gewand doch anfängliche, absolute Schutzhindernisse entgegenhalten und so „versteckt“ den Bindungsgrundsatz entwerten und / oder durchbrechen. Außerdem wird der Blick auch über den nationalen Tellerrand hinaus ins (nicht nur) europäische Ausland gerichtet. Es wird untersucht, welche Markenrechtssysteme im Hinblick auf die Zuständigkeitsverteilung zur Prüfung der absoluten Schutzhindernisse im Eintragungs- und Löschungsverfahren bestehen (können). Vor allem weil der Bindungsgrundsatz im deutschen Markenrecht „zwingend“ aus der Zuständigkeitsverteilung im Eintragung- und Löschungsverfahren geschlossen wird, wird sodann konkret der Frage nachgegangen, welche Zusammenhänge in den untersuchten ausländischen Markensystemen zwischen dieser Zuständigkeitsverteilung und einer (Nicht-)Geltung des Grundsatzes der Bindung der Verletzungsgerichte an die Markeneintragung bestehen.

Zusätzliche Information

Titel

Die Bindung des Verletzungsgerichts an die Markeneintragung

Untertitel

Kritische Betrachtung eines Grundgedankens des deutschen Markenrechts

Autor/Herausgeber

Andreas Kiontke

ISBN

978-3-86653-272-4

Reihe

Schriften zum deutschen, europäischen und internationalen Recht des Geistigen Eigentums und des Wettbewerbs

Band

19

Erschienen

September 2013

Format

Softcover

Seitenzahl

246