Beschreibung
Streitige Erbverfahren mit internationalen Bezügen bereiten in prozessrechtlicher Hinsicht zwei besondere Schwierigkeiten: Zum einen müssen im Rahmen des deutschen Verfahrensrechts die Wertungen eines fremden materiellen Erbrechts angemessen umgesetzt werden, zum anderen kann angesichts der fortschreitendenden Europäisierung des internationalen Zivilprozessrechts die Bestimmung der richtigen Rechtsquelle problematisch sein. Sophie Maria Weber untersucht in ihrer Dissertation, wie diese Konflikte methodisch gelöst werden können. Ausgehend von den wichtigsten Zulässigkeitsvoraussetzungen werden zahlreiche Einzelprobleme erörtert, wie z.B. die Berücksichtigung des fremden materiellen Erbrechts bei Bestimmung der Prozessführungsbefugnis von Testamentsvollstreckern oder der subjektiven Reichweite der Rechtskraft zwischen Erbe und Fremdverwalter. Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Abgrenzung und Koordination von Verfahren aus dem Anwendungsbereich der Brüssel I-VO mit spezifisch erbrechtlichen Verfahren. Da diese bisher durch das autonome deutsche Recht geregelt werden und ab 2015 der neuen Europäischen Erbrechtsverordnung unterliegen, wird untersucht, ob eine Koordination paralleler Verfahren, z.B. über Art. 27 Brüssel I-VO, auch dann möglich ist, wenn nur ein Verfahren dem Anwendungsbereich der Brüssel I-VO entstammt. Ausgehend von der derzeitigen Rechtslage findet dabei auch die neue Europäische Erbrechtsverordnung vom 04.07.2012 umfassend Berücksichtigung.